
28 März Bericht über das Freitagsgebet am 25.03.2022
Das Freitagsgebet dieser Woche wurde in Anwesenheit einiger Gläubigen im Konferenzsaal des Zentrums (ZIK) abgehalten. Laut der Abteilung für Nachrichten und Medien des Islamischen Kulturzentrums legte Scheich Mahmood Khalilzadeh zu Beginn seiner ersten Predigt das Thema des Glaubens an den Monotheismus in der Gesetzgebung dar. Hierzu erläuterte er die Gesetzgebung als die Regeln und Pflichten, die von Gott dem Erhabenen in die Religion eingeführt wurden und sich auf die Handlungen der Verpflichteten beziehen.
“Tatsächlich ist die Regelung der menschlichen Handlungen so, dass Gott Gesetze und Regeln erlässt, die, wenn Menschen ihr Verhalten während ihres Lebens diesen Gesetzen anpassen und diese Gesetze befolgen, diese Gesetze sie zu ihrem vollständigen Glück bringen werden. Daher bedeutet Monotheismus in der Gesetzgebung, daran zu glauben, dass der einzige gerechte Gesetzgeber Gott ist und dass es niemandem außer Ihm erlaubt ist, unabhängig Gesetze zu erlassen, um das menschliche Leben zu regulieren.” Daraufhin erläuterte er zwei Gründe für die Gesetzgebung im Monotheismus:
Der erste überlieferte Grund sei aus dem Koran, der in vielen Versen das Urteil als spezifisch für Gott betrachte. In Vers 40 der Sure Yusuf lesen wir: „Das Urteil ist allein Allahs.“ Dieser Vers habe eine klare Bedeutung und besage, dass jedes Gebot in der Welt der Schöpfung und in der Welt der religiösen Regeln und Gesetze in den Händen Gottes liege. Dies bedeute, Gott habe als gesetzgebender Herrscher eine Position, die das Recht und die Möglichkeit inne habe, zu befehlen und zu verbieten, etwas zu erlauben oder etwas zu verbieten. Daher werde das Befolgen eines anderen, als des göttlichen Gesetzes, im menschlichen individuellen und sozialen Leben, (vorausgesetzt, dass das Gesetz dem göttlichen Gesetz widerspricht,) als ein Grad von Polytheismus angesehen.
Unter Bezugnahme auf Vers 26 der Sure Al-Kahf fügte er hinzu: “‘Sie haben außer Ihm keinen Schutzherrn, und Er beteiligt an seiner Urteilsgewalt niemanden (Sure Kahf).’ Aus solchen Versen geht klar hervor, dass Urteil, Gebot, Verbot, Regeln und Gesetzgebung einzig und allein Gott obliegen und niemand außer Gott das Recht hat, unabhängig Gesetze zu erlassen, zu befehlen und zu verbieten. Wenn der Mensch Gesetze erlassen will, muss er es im Einklang mit göttlichen Geboten und Verboten tun und diese dürfen nicht im Widerspruch zu göttlichen Gesetzen und der Scharia stehen. Diese Verse weisen auf den gesetzgeberischen Monotheismus hin.”
So müsse darauf hingewiesen werden, dass menschliche Gesetze, die aus der Vernunft hervorgegangen seien, in den meisten Fällen nicht von Natur aus gegen die Gebote und Prinzipien des göttlichen Rechts verstoßen, außer in Fällen, in denen Menschen Vernunft und menschliche Werte ignorieren und auf der Basis einiger individueller oder gesellschaftlicher Vorteile und Gelüste Gesetze schaffen, die im Widerspruch zu göttlichen Geboten stehen.
In einem anderen Teil der ersten Predigt stellte Scheich Khalilzadeh die zweite Kategorie der Gründe für den gesetzgebenden Monotheismus vor und führte den Glauben an die göttliche Erkenntnis als Grundlage der zweiten Kategorie der Vernunft ein. Hierzu sagte er:
“…, der Schöpfer des Menschen kennt die Eigenschaften des Menschen und den Weg zu seinem Glück besser als jeder andere, sodass nur er für den Menschen planen kann, wie er Perfektion und Glück erreicht. Nun glaubt die menschliche Vernunft, dass Gott, der unser Schöpfer ist und die Einzelheiten und Eigenschaften unserer Existenz kennt, den Weg zu Glück und Vollkommenheit bestimmen kann, indem er Gesetze und praktische Pläne für unser Leben festlegt. Kein anderes Wesen, weder er noch andere Menschen, umfasst und dominiert das gesamte menschliche Leben und Glück, um nach wirklichen Interessen Gesetze zu erlassen. Dieser Glaube ist in der Tat eben jener Monotheismus in der Gesetzgebung. “
Nachdem Sheikh Khalilzadeh sich selbst und den Gläubigen riet, die göttliche Frömmigkeit zu wahren und die letzten Tage des heiligen Monats Shaban zu nutzen, sprach er in der zweiten Predigt weiter über das Thema Familie und die Rechte und Pflichten von Paaren zueinander. Hierbei wies er auf die Zahlung der Mitgift als eines der Rechte und Pflichten des Mannes hin und sagte: „Im islamischen Recht wird der Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung ein wertvolles Geschenk gemacht, zu der der Mann verpflichtet ist.” Dieses Geschenk ist ein Zeichen der Liebe und Wertschätzung, das der Ehemann der Ehefrau gegenüber ausdrückt und einen nationalen oder nicht-finanziellen Aspekt haben kann. Beachtet, dass es stimmt, dass die Mitgift ein Ausdruck der Zuneigung eines Mannes an seiner Frau ist, aber diese Mitgift hat nur die Form eines Geschenks. Ein Geschenk kann alles sein, und es ist nicht so, dass jemand, der ein kostbares Geschenk kauft, den Gegenüber mehr liebt als jemand, der weniger Geld hat und seiner Frau ein günstigeres Geschenk gemacht hat. Tatsächlich wird die Mitgift in Form eines Geschenks gegeben, um die Freundschaft und Liebe zwischen Ehemann und Ehefrau zu stärken, und soll nicht dazu führen, dass Spannungen und Streit zwischen ihnen erzeugt werden. So wie Liebe nicht an der Höhe eines Geschenks gemessen werden kann, können Art, Menge und Höhe der Mitgift nicht am Ausmaß der Freundschaft und Liebe eines Mannes zu seiner Frau gemessen oder als Ausdruck dafür gewertet werden, die Wichtigkeit, den Wert und die Größe der Persönlichkeit einer Frau zu bestimmen, gemäß „Wenn es mehr ist, ist das Mädchen wertvoller, und wenn es weniger ist, ist es weniger wertvoll.“
Jemand fragte Imam Mohammad Baqir (as) nach der Bedeutung der Mitgift und er antwortete: „Mitgift ist das, worüber sich die Parteien einigen, sei es mehr oder weniger.“
Vers 4 der Sure An-Nisa‘ sagt dazu: “Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.”
Sheikh Mahmoud Khalilzadeh sagte im letzten Teil der zweiten Predigt in Bezug auf die Situation der Frauen vor dem Islam: “In der vorislamischen Zeit wurden Frauen nicht geschätzt und die Mitgift der Frauen wurde als Eigentum ihrer Vormünder angesehen, bis das islamische Gesetz all diese unislamischen Gewohnheiten ungültig machte und Frauen als Eigentümer der Mitgift einführte.
Laut Koran ist die Mitgift zwar zunächst das Geschenk des Mannes an die Frau, aber weil sie in Form eines rechtsgültigen Vertrages (Ehevertrag) erfolgt, wird das Recht wirksam und es verbleibt als Schuld des Ehemannes an die Ehefrau beim Ehemann. Im Buch Tafsir Safi, Bd. 1, S. 421 wird von Imam Sadiq (as) überliefert: ‘Jeder, der eine Frau heiratet und beabsichtigt, ihre Mitgift nicht zu bezahlen, wurde nicht mit ihr verheiratet und begeht eine illegale Handlung.’”
Scheich Khalilzadeh beendete seine Freitagsansprache mit der Hoffnung auf das baldige Erscheinen des Imams der Zeit (aj.) und der Errettung der Welt von Unterdrückung und Korruption.
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