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زکات فطره

Mitteilung des Zentrums der Islamische Kultur Frankfurt e.V. Bezüglich der Höhe von Zakat al-Fitr, Fedieh und Kafahre des Fastens unserer lieben Brüder und Schwestern, Möge Gott Ihre Fasten und ihre Gebete annehmen.

Wir möchten in Anbetracht der letzten Tage des heiligen Monats Ramadan und als Antwort auf die häufigen Fragen, die folgenden Punkte erwähnen: Fedieh und Kafare des Fastenmonats Ramadan:
A) Es gilt für jeden Muslim, der zur Zeit des Eid al-Fitr-Abends reif und weise ist und nicht arm ist.
Außerdem ist es die Pflicht für diejenigen Zakat al-Fitr zu zahlen, die traditionell als Ernährer des Hauses gelten.
B) Zakat al-Fitr muss vom Zahler bis spätestens zum Mittag am Tag von Eid al-Fitr bezahlt werden und muss so schnell wie möglich die angegebenen Shari’ah-Verwendungen erreichen.
C- Nach bestimmten Kriterien in den Fatwas der obersten Nachahmungsbehörden und nach dem Brauch der Region beträgt der Barbetrag der Zakat al-Fitr (Instinkt) 10,50 Euro pro Person, die Sühne für unbeabsichtigtes Fasten (Erlösung) beträgt 3,50 Euro pro Tag (entspricht 105 Euro für einen Monat, also sind es 105 Euro) und die vorsätzliche schnelle Sühne 210 Euro pro Tag.
Das Islamische Kulturzentrum Frankfurt ist wie in den vergangenen Jahren bereit, die Fetrie, das Fedieh und die Kafahre der Gläubigen entgegenzunehmen
Die Zahlungen werden als Banküberweisung gesammelt.
Achtung:
Im Abschnitt Verwendunszweck geben Sie bitte den Zahlungstitel für Fitr-Am, Fitr-Sadat, Fedya und Kaffara ein.

Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.
Bank: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE 0450 0502 0102 0047 8117
BIC: HELADEF1822
Konto-Nr.: 200478117
BLZ: 50050201
Frankfurter Zentrum für Islamische Kultur

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