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زکات فطره - آلمانی

Mitteilung des Zentrums der Islamische Kultur Frankfurt e.V. Bezüglich der Höhe von Zakat al-Fitr, Fedieh und Kafahre des Fastens

Liebe Brüder und Schwestern, Möge euer Fasten und Beten von Gott angenommen sein.

Wir möchten in Anbetracht der letzten Tage des heiligen Monats Ramadan und als Antwort auf die häufigen Fragen, die folgenden Punkte erwähnen: Fetrie, Fedieh und Kafare des Fastenmonats Ramadan:

💠 A) Es gilt für jeden Muslim, der zur Zeit des Eid al-Fitr-Abends reif und weise ist und nicht arm ist( ein jährliches Einkommen hat was sich und seine Familie finanziell absichert), Pflicht für diejenigen Zakat al-Fitr zu zahlen, die traditionell als Ernährer des Hauses gelten.

💠 B) Zakat al-Fitr muss vom Zahler bis spätestens zum Mittag am Tag von Eid al-Fitr bezahlt werden und muss so schnell wie möglich die angegebenen Shari’ah-Verwendungen erreichen.In Bezug auf das Scharia-Urteil, Fitri vor dem Ende des Monats Shawwal und der Nacht von Eid al-Fitr zu zahlen, ist es notwendig, dass sich jede Person auf die Fatwa ihrer Marajeh bezieht.

💠 C- Nach bestimmten Kriterien in den Fatwas der obersten Marjabehörden und nach dem Brauch der Region beträgt der Barbetrag der Zakat al-Fitr (Fetrieh) 10,50 Euro pro Person, für unbeabsichtigtes nicht Fasten (Fedieh) beträgt 3,50 Euro pro Tag (entspricht 105 Euro für einen Monat) und die vorsätzliche absichtliche Nicht Fasten 210 Euro pro Tag.

Das Islamische Kulturzentrum Frankfurt ist wie in den vergangenen Jahren bereit, die Fetrie, das Fedieh und die Kafahre der Gläubigen entgegenzunehmen
Die Zahlungen werden als Banküberweisung gesammelt.

🛑 Achtung:
Im Abschnitt Verwendunszweck geben Sie bitte den Zahlungstitel für Fitr-Am, Fitr-Sadat, Fedya und Kaffara ein.

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Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.
Bank: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE 0450 0502 0102 0047 8117
BIC: HELADEF1822
Konto-Nr.: 200478117
BLZ: 50050201

Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V

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