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Mitteilung des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt e.V. bezüglich dem Zahlungsbetrag der Zakat-ul-Fitr, Kaffareh und Fedya

Im Namen des Erhabenen

 

Mitteilung des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.
bezüglich dem Zahlungsbetrag der Zakat-ul-Fitr, Kaffareh und Fedya

Geehrte Geschwister,

Hinsichtlich der letzten Tage des gesegneten Monat Ramadan teilen wir bezugnehmend auf zahlreiche eingegangen Fragen zum Zakat-ul-Fitr, Kaffareh und Fedya folgendes mit:

  • Jeder Muslim, der zum Zeitpunkt der Abenddämmerung zum Eid-al-Fitr (religiös) mündig, bei Verstand und bei Bewusstsein ist und nicht unter Armut leidet, ist dazu verpflichtet die Zakat-ul-Fitr für sich selbst, sowie für alle Personen die an seinem Tisch versorgt werden zu zahlen.
  • Der Zahlende muss den Zakat-ul-Fitr spätestens bis zum Mittag des Eid-ul-Fitr beiseitelegen und diesen zeitnah an Bedürftige geben.
  • Auf Grundlage der Rechtsurteile der geehrten Großgelehrten liegt der Geldbetrag der Zakat-ul-Fitr bei 7,50 Euro pro Person, die Kaffareh bei unabsichtlich versäumten Fasten (Fadya) für jeden Tag bei jeweils 2,50 Euro (für einen Monat Insgesamt 75 Euro) und die Kaffareh für absichtlich versäumtes Fasten bei jeweils 150 Euro für jeden Tag.

 

  • Kann die Zahlung der Zakat-ul-Fitr im Monat Ramadan (also vor der Mondsichtung zum Monat Shaval) erfolgen?

Rechtsurteile der Großgelehrten Khoui, Sistani, Shubairi Zanjani, Vahid Khorasani, Safi Golgpayegani und Nuri Hamedani: Die Zahlung kann erfolgen. Rechtsurteile der Großgelehrten Imam Khomeini, Bahjat, Makarem Shirazi und Fazel Lankarani: Aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme kann die Zahlung nicht erfolgen. Rechtsurteil von Ayatollah Khamenei: Die Zahlung kann als Leihgabe erfolgen und nach der Mondsichtung zum Monat Shaval wird beabsichtigt, dass die Zahlung als Zakat-ul-Fitr dienen soll.

Das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V. ist wie in den vergangenen Jahren bereit, die Zahlungen der Gläubigen zum Zakat-ul-Fitr, Fedya und Kaffareh entgegenzunehmen um diese ihrer islamrechtlichen Verwendung zuzuführen.

Achtung: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck für Zakat-ul-Fitr für Nicht-Seyyed „Fitr-Am“, für Seyyed „Fitr-Sadat“, für unabsichtlich versäumtes Fasten „Fedya“ und für absichtlich versäumtes Fasten „Kaffareh“ an.

 

Bankverbindung:

Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.

Bank: Frankfurter Sparkasse

IBAN: DE 04 5005 0201 0200 4781 17

BIC: HELADEF1822

Konto Nr.: 200478117

BLZ : 50050201

 

 

 

Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.

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