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Registrierung islamischer Scheidungen

Im Namen des erhabenen Gottes

Der Islam sieht Ehescheidung als verwerfliche Angelegenheit an und ruft die Parteien zur Verständigung und Vermeidung einer Scheidung auf. Ebenso wie der Islam die Ehe als erstrebenswert und seine Beständigkeit als äußerst wichtig erachtet , sieht er die Scheidung als missliebig und unerfreulich an. Darin besteht eine Angelegenheit, die den Zorn Gottes mit sich bringt, zu deren Vermeidung ist jedes mögliche Mittel einzusetzen. Der heilige Koran empfiehlt bei der Konflikten in der Ehe eine Vermittlung durch Angehörige, um den Ehefrieden wiederherzustellen und eine Scheidung zu umgehen.

In der islamischen Rechtslehre wird die Notwendigkeit des Hüten und Erhaltens der Ehe in einer Art und Weise hervorgehoben und betont, dass dem Ehemann sogar eine Frist nach Vollzug der Scheidung eingeräumt wird, in der er wieder zu seiner Ehefrau zurückkehren darf.

Letztendlich soll auch im Falle einer Scheidung der gegenseitiger Respekt und ein angemessenes Umgehen miteinander aufrecht erhalten werden, Vergebung und Anstand sollten weiter bestehen.

  1. Majlesi, Mer atoll-oghul, 21. Aufl. S. 941
  2. Al- Nisa, Vers 35 2
  3. Al- Baghara , Vers 2373

Regelung von Scheidungsangelegenheiten

Eine der Aufgaben des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt ist eine Unterstützung in der Schlichtung von Ehe- und Familienproblemen, die im Rahmen der Abteilung für Soziale Angelegenheiten liegen.

Das Ausfüllen der Vollmacht ist nicht das Einzige, was in dieser Hinsicht für das Ehepaar getan werden kann. Gerne können Familientherapien, Sitzungen mit Beratern oder dem Imam des Zentrums angeboten werden, um die Probleme zu lösen.

Das Ziel des Zentrums ist dadurch jegliche Art von Problemen in der Ehe zu vermeiden, um ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen und dadurch einer Trennung entgegen treten zu können.

Aufgrund der Bedeutung der Aufrechterhaltung der Ehe und um die Möglichkeit der Konfliktlösung ohne Scheidung auszuschöpfen, kann eine Scheidung nicht unmittelbar durchgeführt werden.  Dem Ehepaar wird eine Überbrückungszeit von drei Monaten zur Verfügung gestellt, um eventuelle Probleme gemeinsam zu lösen. Falls ein persönlicher Besuch des Ehepaares nicht möglich ist, kann schriftlich oder telefonisch mit uns Kontakt aufgenommen werden.

Notwendige Dokumente und Voraussetzungen zur Scheidung

  1. Ausgefüllte Vollmacht bei Islamischer Ehescheidung
  2. Beglaubigte Kopie der Personalausweise der Parteien. (Bei iranischen Staatsbürgern ebenfalls das Original und die Kopie aller Seiten vom Shenasnameh)
  3. Beglaubigte Kopie der rechtskräftigen Urkunde über die Ehescheidung
    Achtung:
    Für Besucher mit iranischer Staatsbürgerschaft ist die Angabe eines nationalen Codes erforderlich.
  4. Unterschrift beider Ehepartner mit Beglaubigung vom Notar, Einwohnermeldeamt oder dem Konsulat
    (Falls das Ehepaar gemeinsam im Zentrum der Islamischen Kultur erscheint, ist eine Bestätigung durch den Notar, das Einwohnermeldeamt oder das Konsulat nicht notwendig.)
  5. Kopie des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung, sowie Gültigkeitsdauer des Passes. (Für deutsche Staatsbürger ist eine beglaubigte Kopie des Personalausweises ausreichend.)
  6. Kopie der islamischen Heiratsurkunde (Falls die Ehe in diesem Zentrum geschlossen wurde, diese bitte im Original mitbringen)
  7. Kopie des gesetzlichen Ehezertifikates (Falls die Ehe beim Standesamt geschlossen wurde).

Nachdem Sie alle angeforderten Unterlagen vollständig zusammengestellt haben und die Bedingungen zur Kenntnis genommen haben, wenden Sie sich zwecks einer Terminvereinbarung an das Büro für familiäre Angelegenheiten des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.

* Um das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.  in der Angelegenheit durch Ihre Spende finanziell zu unterstützen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Soziale Angelegenheiten.

Bedingungen

  1. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden, die Unterlagen werden unbearbeitet zurückgeschickt.
  2. Eine Trennung der Wohnsitze und/oder eine gerichtliche Scheidung in Deutschland oder anderen nicht-islamischen Staaten führt nicht zu einer Aufhebung des islamischen Ehevertrages. Die Durchführung einer islamischen Scheidung ist zwingend erforderlich.
  3. Wenn die Ehefrau die Brautgabe oder andere Sachgüter ihrem Mann überlässt, ist es notwendig, dass dies durch die Parteien schriftlich und rechtlich bindend festgehalten wird.
  4. Nach Durchführung der islamischen Scheidung ist es für die Frau verpflichtend 3 Monate als Übergangszeit bis zur nächsten Eheschließung einzuhalten. Eine erneute Heirat ist er nach Ablauf dieser Übergangszeit zulässig. Im Falle einer bestehenden Schwangerschaft läuft die Übergangszeit erst zu Geburt des Kindes aus.
  5. Nach islamischen Gesetz ist eine Scheidung während des Menstruationszyklus der Frau nicht gültig und muss außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, dass das passende Datum für die Scheidung ins Antragsformular eingetragen wird.
  6. Die islamische Scheidungsurkunde ist nur nach islamischem Recht gültig. Für eine staatlich gesetzliche Scheidung müssen Sie sich nach dem staatlichem Recht scheiden lassen. Iranische Staatsbürger müssen für eine Eintragung in den iranischen Ausweis (Shenasnameh), die islamische Scheidungsurkunde des Zentrums zusammen mit einer gerichtlichen Scheidungsurkunde dem iranischen Konsulat vorlegen. Ansonsten kann die Eintragung nicht durchgeführt werden.

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